Allgemeine Verkaufsbedingungen, Geiger SA Brügg Bienne

Ref. mk 18.08.2015

Allgemeine Verkaufsbedingungen von Geiger SA Brügg Bienne

Geltungsbereich

Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Verkäufe des Unternehmens Geiger SA

Brügg Bienne. Alle mit Kunden abgeschlossenen Verkaufsverträge basieren auf diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen,

sofern nichts anderes vereinbart wurde. Vereinbarungen, die von diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichen, müssen schriftlich getroffen werden, sei

es per Brief, per Fax oder per E-Mail.

1. Angebote

Angebote, Beratungen, Vorführungen, technische Dokumente und Lieferung von Mustern des

Lieferanten erfolgen für den Käufer kostenfrei. Der Lieferant übermittelt sein endgültiges Angebot

schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail). Er hält sich ab Datum des Empfangs zwei Monate an sein Angebot gebunden.

Durch die Annahme eines von Geiger SA gemachten Angebotes akzeptiert der Kunde die

allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese sind fester Bestandteil des Vertrags.

2. Aufträge

Erteilte Aufträge sind für den Kunden bindend. Wenn nicht anders angegeben, gilt weder ein

Rückgaberecht noch ein Rücktrittsrecht.

Aufträge des Käufers, die einen Betrag von CHF 2.000,00 übersteigen, sind nur gültig, wenn

sie schriftlich erteilt werden (per Brief, Fax oder E-Mail).

Im Falle eines ausdrücklich vereinbarten Rückgaberechts oder Rücktrittsrechts ist

der Kunde berechtigt, das bestellte Produkt innerhalb einer Frist von 20 Tagen (es gilt das Datum des

Empfangs) zurückzusenden oder Geiger SA innerhalb von 20 Tagen schriftlich oder telefonisch

über den Rücktritt in Kenntnis zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist Geiger SA nicht mehr

verpflichtet, das Produkt zurückzunehmen oder den Vertrag aufzulösen. Beschädigte Produkte werden

nicht zurückgenommen.

3. Preise

Sofern nicht anders vereinbart, gelten die angegebenen Preise als verbindlich. Die zum Zeitpunkt

der Auftragserteilung angegebenen Preise sind entscheidend für die Rechnung. Die Preise verstehen sich

ausschließlich MwSt. Versand- und Verpackungskosten werden separat berechnet.

Wenn der Lieferant auch gebeten wird, die bestellte Ware zu

montieren, so ist die Montage im Preis inbegriffen, sofern nichts anderes vereinbart

wurde.

4. Lieferung

Die Lieferungen erfolgen durch unseren Logistikdienstleister an die vom Kunden bei der

Auftragserteilung angegebene Anschrift. Nutzen und Gefahr gehen nach der Lieferung der Ware an den

Zielort auf den Käufer über. Bei ausländischen Händlern gilt die Incoterms-Klausel 1953

in der Version aus dem Jahr 2000.

Das Transportmittel und die Liefermodalitäten werden bei Vertragsabschluss

vereinbart. Eine Transportversicherung wird nur dann vom Käufer abgeschlossen, wenn dies

ausdrücklich vereinbart wurde. Der Lieferant haftet für Schäden an der Ware während des

Transports, sofern diese aufgrund einer ungenügenden Verpackung auftreten.

5. Lieferverzögerungen

Sollten Verzögerungen bei der Lieferung zu erwarten sein, muss der Lieferant den Käufer

unverzüglich informieren. Teillieferungen und vorzeitige Lieferungen können

nur mit vorheriger Zustimmung des Käufers erfolgen. Zusätzliche Kosten, die sich aus

der Nichtbeachtung der gegebenen Anweisungen, unvollständiger oder verspäteter Lieferung der benötigten

Transportdokumente oder der Lieferung von Ware mit Mängeln ergeben, gehen zu Lasten des Lieferanten.

6. Mängel

Der Käufer muss die gelieferte Ware inspizieren und eventuelle Mängel sobald

wie möglich melden (innerhalb von maximal einer Woche). Versteckte Mängel können auch noch nach

der Inbetriebnahme oder Nutzung der Ware gemeldet werden. In Bezug auf die Toleranzmargen

der Menge und Qualität gelten die Normen des zuständigen

Fachverbands. Der Käufer muss im Falle einer Zahlung oder bei möglichem Erhalt

von Arbeitsleistungen nicht auf die Geltendmachung von Mängeln verzichten.

Im Falle eines Mangels kann der Käufer entscheiden zwischen Behebung des Mangels auf Kosten des

Lieferanten, einer Reduktion des Preises entsprechend der Wertminderung, einer

Aufkündigung des Vertrags oder der Forderung nach Ersatz der Ware. Die Lieferung von

Ersatz kann aus dem Austausch der defekten Teile bestehen.

7. Vertragsdauer und Rücktritt

Die Verträge werden für eine bestimmte Dauer geschlossen. Ein Rücktritt muss Geiger SA schriftlich

vor Ablauf des Vertrags mitgeteilt werden.

8. Zahlung

Die Kosten werden postalisch in Rechnung gestellt. Die Rechnung muss innerhalb von 30 Tagen beglichen werden. Die vereinbarte Zahlungsfrist

gilt ab dem Rechnungsdatum, jedoch spätestens ab der Lieferung und

Annahme der Ware, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Teillieferungen muss die Zahlung erst

zu dem Zeitpunkt ausgeführt werden, den die Parteien schriftlich vereinbart haben. Bei Ausbleiben der

Zahlung ist Geiger SA berechtigt, dem Kunden, der in Zahlungsverzug ist, die für die Mahnungen entstandenen Kosten

in Rechnung zu stellen. Strafrechtliche Maßnahmen bleiben vorbehalten. Eine Vorauszahlung

kann schriftlich vereinbart werden, wenn es die Umstände erfordern.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Produkte verbleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Geiger SA.

10. Garantie und Haftung

Der Lieferant garantiert, dass die Ware die garantierten Eigenschaften aufweist und dass sie frei

von Mängeln ist, die ihren Wert mindern oder sie untauglich für die vorgesehene Nutzung machen, sowie dass sie

den vorgeschriebenen Leistungen und Spezifikationen entspricht. Die Ware muss

den gesetzlichen Bestimmungen am Zielort entsprechen. Der Lieferant ist für die Lieferung als

eigene Dienstleistung verantwortlich.

Im Falle von Ansprüchen, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, übernimmt Geiger SA

nur die Haftung für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder

Vorsatz ihrerseits entstehen und in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Geiger SA lehnt

jegliche Haftung für Schäden ab, die von autorisierten Vertretern während der

Ausübung ihrer Arbeit verursacht wurden. Sofern das Gesetz dies erlaubt, schließt Geiger SA jegliche

Haftung für indirekte und Folgeschäden aus. Geiger SA lehnt jegliche

Haftung für Fehler ab, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich, sondern in der

von Dienstleistern liegen. Jegliche physischen Mängel am bestellten Produkt müssen

unmittelbar nach Erhalt mündlich oder schriftlich gemeldet werden.

Die Garantiezeit beträgt mindestens zwölf Monate ab der Inbetriebnahme, jedoch

höchstens 18 Monate ab Lieferung, auch bei Verwendung durch Teams. Sollten

rechtliche Vorschriften oder übliche Konventionen in der Branche längere

Garantiezeiten vorsehen, so gelten letztere.

Der Lieferant garantiert dem Käufer für eine Dauer von mindestens fünf Jahren die Lieferung von

Ersatzteilen.

11. Änderung der allgemeinen Verkaufsbedingungen.

Geiger SA behält sich das Recht vor, die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen jederzeit

zu ändern. Der Kunde wird in angemessener Form über grundsätzliche Änderungen der allgemeinen

Verkaufsbedingungen informiert. Sollten sich Vertragsbestandteile zu Lasten des Kunden ändern, so ist

der Kunde berechtigt, ab dem Datum des Inkrafttretens der neuen

Bedingungen innerhalb von einer Frist von 14 Tagen ab Benachrichtigung schriftlich den Vertrag

zu kündigen.

12. Geltendes Recht und Gerichtsstand

Das anwendbare Recht besteht aus den vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen, dem Vertrag selbst und

dem Schweizer Recht.

Gerichtssitz ist der Firmensitz von Geiger SA, also 2555 Brügg.