Allgemeine Verkaufsbedingungen, Geiger SA Brügg Bienne
Ref. mk 18.08.2015
Allgemeine Verkaufsbedingungen von Geiger SA Brügg Bienne
Geltungsbereich
Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Verkäufe des Unternehmens Geiger SA
Brügg Bienne. Alle mit Kunden abgeschlossenen Verkaufsverträge basieren auf diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen,
sofern nichts anderes vereinbart wurde. Vereinbarungen, die von diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichen, müssen schriftlich getroffen werden, sei
es per Brief, per Fax oder per E-Mail.
1. Angebote
Angebote, Beratungen, Vorführungen, technische Dokumente und Lieferung von Mustern des
Lieferanten erfolgen für den Käufer kostenfrei. Der Lieferant übermittelt sein endgültiges Angebot
schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail). Er hält sich ab Datum des Empfangs zwei Monate an sein Angebot gebunden.
Durch die Annahme eines von Geiger SA gemachten Angebotes akzeptiert der Kunde die
allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese sind fester Bestandteil des Vertrags.
2. Aufträge
Erteilte Aufträge sind für den Kunden bindend. Wenn nicht anders angegeben, gilt weder ein
Rückgaberecht noch ein Rücktrittsrecht.
Aufträge des Käufers, die einen Betrag von CHF 2.000,00 übersteigen, sind nur gültig, wenn
sie schriftlich erteilt werden (per Brief, Fax oder E-Mail).
Im Falle eines ausdrücklich vereinbarten Rückgaberechts oder Rücktrittsrechts ist
der Kunde berechtigt, das bestellte Produkt innerhalb einer Frist von 20 Tagen (es gilt das Datum des
Empfangs) zurückzusenden oder Geiger SA innerhalb von 20 Tagen schriftlich oder telefonisch
über den Rücktritt in Kenntnis zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist Geiger SA nicht mehr
verpflichtet, das Produkt zurückzunehmen oder den Vertrag aufzulösen. Beschädigte Produkte werden
nicht zurückgenommen.
3. Preise
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die angegebenen Preise als verbindlich. Die zum Zeitpunkt
der Auftragserteilung angegebenen Preise sind entscheidend für die Rechnung. Die Preise verstehen sich
ausschließlich MwSt. Versand- und Verpackungskosten werden separat berechnet.
Wenn der Lieferant auch gebeten wird, die bestellte Ware zu
montieren, so ist die Montage im Preis inbegriffen, sofern nichts anderes vereinbart
wurde.
4. Lieferung
Die Lieferungen erfolgen durch unseren Logistikdienstleister an die vom Kunden bei der
Auftragserteilung angegebene Anschrift. Nutzen und Gefahr gehen nach der Lieferung der Ware an den
Zielort auf den Käufer über. Bei ausländischen Händlern gilt die Incoterms-Klausel 1953
in der Version aus dem Jahr 2000.
Das Transportmittel und die Liefermodalitäten werden bei Vertragsabschluss
vereinbart. Eine Transportversicherung wird nur dann vom Käufer abgeschlossen, wenn dies
ausdrücklich vereinbart wurde. Der Lieferant haftet für Schäden an der Ware während des
Transports, sofern diese aufgrund einer ungenügenden Verpackung auftreten.
5. Lieferverzögerungen
Sollten Verzögerungen bei der Lieferung zu erwarten sein, muss der Lieferant den Käufer
unverzüglich informieren. Teillieferungen und vorzeitige Lieferungen können
nur mit vorheriger Zustimmung des Käufers erfolgen. Zusätzliche Kosten, die sich aus
der Nichtbeachtung der gegebenen Anweisungen, unvollständiger oder verspäteter Lieferung der benötigten
Transportdokumente oder der Lieferung von Ware mit Mängeln ergeben, gehen zu Lasten des Lieferanten.
6. Mängel
Der Käufer muss die gelieferte Ware inspizieren und eventuelle Mängel sobald
wie möglich melden (innerhalb von maximal einer Woche). Versteckte Mängel können auch noch nach
der Inbetriebnahme oder Nutzung der Ware gemeldet werden. In Bezug auf die Toleranzmargen
der Menge und Qualität gelten die Normen des zuständigen
Fachverbands. Der Käufer muss im Falle einer Zahlung oder bei möglichem Erhalt
von Arbeitsleistungen nicht auf die Geltendmachung von Mängeln verzichten.
Im Falle eines Mangels kann der Käufer entscheiden zwischen Behebung des Mangels auf Kosten des
Lieferanten, einer Reduktion des Preises entsprechend der Wertminderung, einer
Aufkündigung des Vertrags oder der Forderung nach Ersatz der Ware. Die Lieferung von
Ersatz kann aus dem Austausch der defekten Teile bestehen.
7. Vertragsdauer und Rücktritt
Die Verträge werden für eine bestimmte Dauer geschlossen. Ein Rücktritt muss Geiger SA schriftlich
vor Ablauf des Vertrags mitgeteilt werden.
8. Zahlung
Die Kosten werden postalisch in Rechnung gestellt. Die Rechnung muss innerhalb von 30 Tagen beglichen werden. Die vereinbarte Zahlungsfrist
gilt ab dem Rechnungsdatum, jedoch spätestens ab der Lieferung und
Annahme der Ware, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Teillieferungen muss die Zahlung erst
zu dem Zeitpunkt ausgeführt werden, den die Parteien schriftlich vereinbart haben. Bei Ausbleiben der
Zahlung ist Geiger SA berechtigt, dem Kunden, der in Zahlungsverzug ist, die für die Mahnungen entstandenen Kosten
in Rechnung zu stellen. Strafrechtliche Maßnahmen bleiben vorbehalten. Eine Vorauszahlung
kann schriftlich vereinbart werden, wenn es die Umstände erfordern.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte verbleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Geiger SA.
10. Garantie und Haftung
Der Lieferant garantiert, dass die Ware die garantierten Eigenschaften aufweist und dass sie frei
von Mängeln ist, die ihren Wert mindern oder sie untauglich für die vorgesehene Nutzung machen, sowie dass sie
den vorgeschriebenen Leistungen und Spezifikationen entspricht. Die Ware muss
den gesetzlichen Bestimmungen am Zielort entsprechen. Der Lieferant ist für die Lieferung als
eigene Dienstleistung verantwortlich.
Im Falle von Ansprüchen, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, übernimmt Geiger SA
nur die Haftung für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz ihrerseits entstehen und in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Geiger SA lehnt
jegliche Haftung für Schäden ab, die von autorisierten Vertretern während der
Ausübung ihrer Arbeit verursacht wurden. Sofern das Gesetz dies erlaubt, schließt Geiger SA jegliche
Haftung für indirekte und Folgeschäden aus. Geiger SA lehnt jegliche
Haftung für Fehler ab, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich, sondern in der
von Dienstleistern liegen. Jegliche physischen Mängel am bestellten Produkt müssen
unmittelbar nach Erhalt mündlich oder schriftlich gemeldet werden.
Die Garantiezeit beträgt mindestens zwölf Monate ab der Inbetriebnahme, jedoch
höchstens 18 Monate ab Lieferung, auch bei Verwendung durch Teams. Sollten
rechtliche Vorschriften oder übliche Konventionen in der Branche längere
Garantiezeiten vorsehen, so gelten letztere.
Der Lieferant garantiert dem Käufer für eine Dauer von mindestens fünf Jahren die Lieferung von
Ersatzteilen.
11. Änderung der allgemeinen Verkaufsbedingungen.
Geiger SA behält sich das Recht vor, die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen jederzeit
zu ändern. Der Kunde wird in angemessener Form über grundsätzliche Änderungen der allgemeinen
Verkaufsbedingungen informiert. Sollten sich Vertragsbestandteile zu Lasten des Kunden ändern, so ist
der Kunde berechtigt, ab dem Datum des Inkrafttretens der neuen
Bedingungen innerhalb von einer Frist von 14 Tagen ab Benachrichtigung schriftlich den Vertrag
zu kündigen.
12. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Das anwendbare Recht besteht aus den vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen, dem Vertrag selbst und
dem Schweizer Recht.
Gerichtssitz ist der Firmensitz von Geiger SA, also 2555 Brügg.